Vermischtes

Zattoo wehrt sich gegen Warner & Universal

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Bislang sind offenbar nur fünf Filme vom Streit mit den beiden Filmstudios betroffen, teilte der IPTV-Anbieter mit. Dennoch will man nun Klarheit schaffen.

Der IPTV-Anbieter Zattoo hat sich in einer Stellungnahme zum Streit mit den Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal geäußert, die beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatten.

Einer der Kritikpunkte war das Schalten von Werbung, was Zattoo nun aber noch einmal relativiere: Man schaltet keine Unterbrecherwerbung. Werbung sei von
Zattoo nur außerhalb der Programme zu sehen, insbesondere bei Kanalwechsel durch den Zuschauer.



Zudem seien bislang nur fünf Filme von der Einstweiligen Verfügung betroffen, aber keine weiteren Programmbestandteile. Warner und Universal bezweifeln, dass die Regelungen zur Kabelweitersendung nach dem Urheberrecht auch für neue Technologien wie das von Zattoo betriebene IPTV einschlägig sind.

Daher müssten Urheberrechte nicht - wie von Zattoo praktiziert - mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geklärt werden, sondern direkt mit den Studios. Gegenwärtig führe man Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften zur baldigen Klärung der Situation, teilte Zattoo mit. Das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil will man sich offen halten.

"Die Rechteklärung muss zentral erfolgen. Zattoo kann nicht für jedes ausgestrahlte TV-Programm mit dem jeweiligen Produzenten, Autor oder Musiker sprechen", sagte Dr. Nick Brambring (Foto, oben), der als Regional Manager unter anderem für den deutschen Markt verantwortlich ist. "Gerade in ihrem Interesse ist das System der Verwertungsgesellschaften. Nur so haben kleinere Rechteinhaber die Chance, am Geschäftserfolg von modernen Kabelweitersendeunternehmen wie Zattoo beteiligt zu werden."

Kurz-URL: qmde.de/35329
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