Durch den neuen Test soll festgestellt werden, ob Sendungen auch tatsächlich dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen entsprechen - das ZDF startet damit nun durch.
Der ZDF-Fernsehrat hat am Freitag eine Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten beschlossen. Sie regelt das Verfahren des Drei-Stufen-Tests für die Telemedienangebote des ZDF sowie die gemeinschaftlichen Angebote von ARD und ZDF.
Unter diese Regelung fallen allerdings nicht nur neue oder veränderte Angebote, sondern auch alle schon bestehenden Telemedienangebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortbestehen sollen. Der Drei-Stufen-Test liegt in der Verantwortung des Fernsehrates, der dabei besonderen Wert auf ein transparentes und in der Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren legt.
Das Verfahren soll klären, inwieweit ein Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beträgt und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.