Gleich drei Shows mit Hugo Egon Balder und Hella von Sinnen wurden von den Wächtern beanstandet - wenig überraschend.
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat gegenüber Sat.1 gleich drei Beanstandungen wegen Verstößen gegen das Schleichwerbeverbot ausgesprochen.
Im Zentrum der Kritik stehen die Spielshow-Ausgaben von «Jetzt wird eingelocht! Das große Promi-Mini-Golf-Turnier» aus den Jahren 2007 und 2008, sowie die Sendung «Jetzt wird eingeseift! Die große Sat.1-Wintershow». Die LMK hatte jeweils unmittelbar nach Ausstrahlung der Sendungen ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Bei Sat.1 hatte man mit einer entsprechenden Entscheidung zuletzt bereits gerechnet.
Aufgrund der deutlichen Parallelen der Shows zu dem Fall «Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show», der zu diesem Zeitpunkt noch vor den Gerichten anhängig war, wurden die Verfahren bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung zurückgestellt. Im Mittelpunkt der von Hugo Egon Balder und Hella von Sinnen moderierten Shows standen jeweils Wettbewerbe rund um verschiedene Themen, bei denen prominente Teams gegeneinander antraten. Die Spielfelder waren in allen drei Fällen von gut erkenn- und lesbaren Werbebanden für einen Schuh- und Stromanbieter umgeben.
Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Neustadt geurteilt, dass deutlich erkennbare Werbung keine Schleichwerbung darstellt. Erst das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte in zweiter Instanz klar, dass Schleichwerbung – entgegen einer weitverbreiteten Ansicht – auch dann vorliegen kann, wenn Werbeelemente klar als solche zu identifizieren sind. Mit dieser Entscheidung war eine Beanstandung der drei aktuellen Fälle erst möglich geworden.