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Liga: DFL begründet Kartellamts-Klage

von  |  Quelle: DFL
Die inhaltlichen Kritikpunkte der Liga am Vorgehen des Bundeskartellamtes waren bislang nicht Thema vor Gericht. Zunächst wurde nur über die Zulässigkeit der Beschwerde verhandelt.

Die Zulässigkeit der von Ligaverband und Deutscher Fußball-Liga (DFL) eingereichten Beschwerde gegen das Bundeskartellamt ist am Mittwoch beim Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt worden.

Präsident Dr. Reinhard Rauball und der Vorsitzende der DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert, erklärte dabei ihre Beweggründe, gegen das Vorgehen des Amtes gerichtlich vorzugehen. Nach der Verhandlung zeigte sich Rauball mit dem Verlauf zufrieden: "Im Mittelpunkt stand für uns die Frage: Was ist rechtsstaatlich erlaubt? Darf eine Behörde durch eine Pressekonferenz öffentlich Fakten schaffen, ohne einen Bescheid zu erlassen?"



Rauball weiter: Für uns bleibt ein derartiges Vorgehen nicht mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren. Wir sind daher froh, dass das Gericht für künftige Ausschreibungen dem Kartellamt Grenzen gesetzt hat. Das ist die Grundlage, um für die Spielzeiten ab 2013/2014 rechtzeitig Klarheit zu schaffen." Es müsse die Möglichkeit geben, die Vorgehensweise einer Bundesbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die inhaltlichen Kritikpunkte der Liga am Vorgehen des Bundeskartellamtes waren bislang nicht Thema vor Gericht. Zunächst wurde nur über die Zulässigkeit der Beschwerde verhandelt - eine Entscheidung steht noch aus. Ligaverband und DFL hatten eine Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt, nachdem das Bundeskartellamt die funktionierende Praxis der Bundesliga-Zentralvermarktung erheblich eingeschränkt hatte. Dabei wurde der Liga im Vorhinein ein bestimmtes Verwertungsszenario faktisch mit Hilfe von öffentlichen Verlautbarungen untersagt - ohne einen Beschluss, und ohne dass das entsprechende Szenario überhaupt zum Tragen gekommen ist.

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