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Es handelt sich dabei um die Künstlersozialabgabe (KSA), zu der der Kölner Sender durch das Urteil verpflichtet ist. Die aus der Musikbranche stammenden Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus - wie RTL meinte - dar, sondern seien bzw. sind wesentlicher Teil des «DSDS»-Konzepts, urteilte das Gericht.
Deren aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungsshows weise Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunterhaltung auf, sodass dies letztlich als darstellende Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sei. Dies gelte allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung, zu der das Gericht auch Sendungen wie «Big Brother» und «Germany's next Topmodel» zählt.