
Die “Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen" seien es, auf die man sich geneigt hat. Die ARD entsagt somit dem Total-Buy-Out, der vollständigen Übernahme aller Rechte an den Produktionen und gesteht der Allianz stattdessen neue Befugnise in unterschiedlichen Berzirken zu. "Wir haben damit erneut unter Beweis gestellt, dass wir ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte entsprechend dem Grundsatz ,die Rechte folgen dem Risiko' gewährleisten", so der Wortlaut des, seitens der neuen Bedingungen, optimistischen ARD-Vorsitzenden Peter Boudgoust.
Dreh- und Angelpunkt der Einigung ist die Herstellung teilfinanzierter Produktionen, bei denen im Vordergrund steht, dass Produzenten Rechte bei entsprechender finanzieller Beteiligung fortwährend innehaben. Auch Provisionen sind möglich, geht es um die Auslandsverwertung, On-Demand Angebote, Pay-TV, Kino und dem Gewinn durch DVDs. Den Produzenten soll zudem gewährt werden, von nicht genutzten Rechte, außerhalb des Senderechtes, eigenständig Gebrauch zu machen – Der Sender muss natürlich am Erlös beteiligt werden. Bis zum 31.12.2013 sind diese Richtlinien verbindlich, die auch neuartige Kalkulationsoptionen bezüglich Continuity, Casting, Materialassistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz umfassen.
"Erfreulicherweise würdigen die Intendanten und Programmverantwortlichen der ARD, dass nur leistungsstarke Produktionsbetriebe, die auch für eine gestärkte Eigenkapitalbasis vorzusorgen in der Lage sind, die Qualität und Kreativität der Fernsehprogramme in Deutschland auf Dauer gewährleisten können", verdeutlichen Thies und Palmer. Die geschaffene Grundlage inklusive der anpassungsfähigen Rechtevereinbarung schafft den Grund, auf dem in Zukunft attraktive Programmangebote im Sinne der Zuschauerschaft entstehen sollen.