Die Vergangenheit soll nun ruhen: Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die Aktionäre zwei Vergleichsvereinbarungen zu.
Die Aktionäre der Constantin Medien AG haben am Dienstag einen Schlussstrich unter die Schadenersatzklagen gezogen, die die Vorgängergesellschaft EM.TV AG in den Jahren 2004 und 2005 gegen frühere Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat angestrengt hatte.
In München wurde zwei Vergleichsvereinbarungen zugestimmt, die die Constantin Medien mit zwei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen geschlossen hatte. Die beiden Tagesordnungspunkte wurden bei einer Präsenz von rund 47,6 % des Grundkapitals mit 99,96 % (Vergleich mit dem Grundversicherer CHUBB Insurance Company of Europe SE) sowie mit ebenfalls 99,96 % (Vergleich mit dem Exzedentenversicherer ACE European Group Limited) angenommen. Einigen Aktionären gefiel dies jedoch nicht – die haben Widerspruch zur Niederschrift erklärt.
Bernhard Burgener, Vorstandsvorsitzender der Constantin Medien AG: "Das klare Votum der Aktionärinnen und Aktionäre unterstreicht, dass es sich um faire Vergleiche handelt, die im Interesse unserer Gesellschaft liegen. Die Vergleichsquote von rund 60 %, bezogen auf den noch versicherten Höchstbetrag, kann sich durchaus sehen lassen. Durch die Zustimmung ist die Aufarbeitung der Vergangenheit der früheren EM.TV abgeschlossen. Wir richten nun den Blick nur noch nach vorne." Die Vergleichsvereinbarungen sehen die Zahlung von zusammen brutto 57,5 Mio. Euro an die Constantin Medien AG vor.