Das OLG Düsseldorf hat nun zu Gunsten von RTL entschieden und eine einstweilige Verfügung gegen den Sender wieder aufgehoben.
In dem genannten Fall ging es um einen Beitrag im RTL-Magazin «Extra». Dort zeigte man am 29. Juni des vergangenen Jahres versteckt gedrehte Aufnahmen aus einer Düsseldorfer Arztpraxis. In dem Bericht ging es darum, wie leicht normale Menschen an verschreibungspflichte Medikamente herankommen können, der Beitrag wurde verfremdet und mit dem Titel "Gedopt am Arbeitsplatz" gezeigt. Der Arzt ging nach der Ausstrahlung gegen RTL vor und erwirkte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die heimlich gemachten Aufnahmen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte dieser Einschätzung nicht und hob die Entscheidung nun auf, bei RTL zeigte man sich glücklich über die Entscheidung. Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher beriet RTL in diesem Fall und war nach der Urteilsverkündung hocherfreut: "Das Urteil des OLG belegt, dass RTL hier rechtmäßig agiert, wenn man auch weiterhin im Interesse der Zuschauer solche Drehs macht. Das von RTL erstrittene Urteil garantiert den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden." Zudem bezeichnete er das Urteil als "Sieg für den investigativen Journalismus!"
Bei einem anderen Urteil des Oberlandesgerichtes kam der Sender allerdings nicht ganz so gut weg und muss nun 15.000 Euro an einen Autofahrer zahlen. Diesen hatte man 2004 bei einer Drogenkontrolle gefilmt und später bei «Extra» namentlich genannt, außerdem war er in dem Beitrag nicht unkenntlich gemacht worden. Bei der Drogenkontrolle wurden die Beamten fündig, im Nachhinein wurde der Mann allerdings freigesprochen, da es sich bei dem Fahrzeug um ein von mehreren Personen genutztes Firmenauto handelte. Bei RTL betonte man, der Fahrer hätte den Filmaufnahmen stillschweigend zugestimmt, dieser Sichtweise folgte das Oberlandesgericht nicht.