09./10. Juni 1950
Noch bevor der Fernsehbetrieb wieder aufgenommen wird, schließen sich die westdeutschen Rundfunkanstalten (BR, HR, RB, SDR, SWF und NWDR) zur "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" (ARD) zusammen. Nach Gründung des SFB und SR und der Teilung des NWDR in den WDR und NDR gehören der ARD ab 1959 neun Mitglieder an.
12. Juli 1950
Der Nordwestdeutsche Rundfunk beginnt versuchsweise mit der Ausstrahlung des ersten deutschen Fernsehprogramms nach dem Zweiten Weltkrieg. Ab November 1950 ist es regelmäßig dreimal pro Woche von 20.00 bis 22.00 Uhr zu empfangen.
25. Dezember 1952
Nach den erfolgreichen Tests wird das Fernsehprogramm des NWDR offiziell gestartet. Gesendet wird täglich von 20.00 bis 22.00 Uhr. An manchen Wochentagen gibt es zusätzlich ein Nachmittagsprogramm für Frauen und Kinder. Zur ersten regelmäßigen Sendung gehört ab dem 26. Dezember auch die «Tagesschau». Bereits wenige Tage später wird eine Rundfunkgebühr von fünf DM eingeführt.
1958
Der Südwestfunk beginnt als erste Anstalt mit der magnetischen Bildaufzeichnung. Damit können nun Teile des Programms voraufgezeichnet und müssen nicht mehr live aufgeführt werden wie bisher. Im Juli 1959 stellt auch die «Tagesschau» ihr System um.
25. Juli 1960
Auf Initiative des amtierenden Bundeskanzlers Adenauer wird die "Deutschland Fernsehen GmbH" gegründet. Sie soll das bestehende Programm erweitern, aber privatrechtlich organisiert sein. Im Februar 1961 untersagt das Bundesverfassungsgericht jedoch die Gründung und kritisiert die nicht föderale Struktur. Dieser Vorstoß gilt dennoch als erster Schritt zum Privatfernsehen in Deutschland.
01. Juni 1961
Das deutsche Fernsehen erhält einen zweiten Kanal, der inoffiziell den Titel „ARD2“ trägt. Er bleibt jedoch nur bis zum 31. März 1963 auf Sendung.
01. April 1963
Das "Zweite Deutsche Fernsehen" (ZDF) nimmt den Sendebetrieb auf. Es ersetzt den bisherigen Sender „ARD2“. Damit es zu keiner Konkurrenz kommt, wird ein Kooperationsvertrag zwischen ARD und ZDF geschlossen.
1964
Das Saarland erlaubt die Veranstaltung von privaten Rundfunksendungen, vergibt jedoch noch keine Lizenzen. Es folgt ein jahrelanger, politisch geprägte Rechtsstreit.
22. September 1964
Die Länderanstalten nehmen eigene Fernsehsender in Betrieb - die sogenannten "Dritten Programme". Den Anfang macht der Bayerische Rundfunk (BR) mit seinem "BR Studienprogramm".
05. Oktober 1964
Das Fernsehen vom Hessischen Rundfunk (HR) startet.
04. Januar 1965
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB) und der Sender Freies Berlin (SFB) beginnen mit der Ausstrahlung des gemeinsamen "Dritten der Nordkette".
17. Dezember 1965
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nimmt das "West-deutsche Fernsehen" (WDF) in Betrieb.
25. August 1967
Auf der internationalen Funkausstellung in Berlin startet der amtierende Bundeskanzler Willy Brandt symbolisch das deutsche Farbfernsehen. Die erste Farbsendung wird «Der Goldene Schuss» mit Vico Torriani. Die vollständige Umstellung dauert jedoch noch bis 1976.
05. April 1969
Das gemeinsame Programm "Südwest 3" vom Saarländischen Rundfunk (SR), dem Südwestfunk (SWF) und dem Süddeutschen Rundfunk (SDR) ist zu empfangen.
01. Juli 1980
ARD und ZDF führen unter großer Kritik der Zeitungsverleger den gemeinsamen Teletext-Dienst ein. Der sogenannte „Videotext“ ist (abgesehen von Ausnahmen) von 16.00 Uhr bis Sendeschluss in Betrieb. Da nicht alle Haushalte ein entsprechendes Gerät haben, wird die Sendung «Videotext für alle» ins Programm genommen, in der ausgewählte Tafeln gezeigt werden. Am 04. August 1980 wird er vom BR erstmals zur Untertitelung einer Sendung verwendet. Den ersten 24h-Text nimmt Sat.1 am 15. August 1988 in Betrieb.
16. Juni 1981
Der vom Saarland angestoßene Streit führt zur allgemeinen Zulassung privater Anbieter durch das Bundesverfassungsgericht. Nach der Verkündung des Urteils vergeben mehrere Bundesländer unmittelbar Lizenzen an private Unternehmen. Die Änderung des Staatsvertrages erfolgt am 03. April 1987 und regelt ab diesem Zeitpunkt offiziell das "Duale System".
01. Januar 1984
Die "Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenfunk" (PKS) nimmt als erster deutscher Privatsender seinen Betrieb aus Ludwigshafen auf. Die erste Sendung ist die «Feuerwerksmusik» von Georg Friedrich Händel, gespielt vom Münchener Bach Orchester. Zunächst ist PKS nur im Ludwigshafener Kabelnetz zu empfangen. Ab dem 01. April 1984 wird er auch ins Kabelnetz von München eingespeist. Am 01. Januar 1985 erhält er eine Frequenz auf dem Fernmeldesatelliten ECS l und nennt sich in "Sat.1" um. Die Sendezeiten beginnen in der Regel am Mittag und enden um Mitternacht.
02. Januar 1984
Einen Tag nach der Konkurrenz PKS wird der zweite deutsche Privatsender "RTLplus" geboren, der sein Programm allerdings noch aus Luxemburg sendet. Er ist jedoch (für einen sehr beschränkten Umkreis) schon über Hausantenne zu empfangen. Im Jahr 1988 erfolgt der Umzug nach Köln. In den kommenden Jahren entwickelt er sich zum Marktführer und erreicht teilweise bessere Marktanteile als ARD und ZDF.
01. Dezember 1984
Das ZDF beginnt zusammen mit dem Österreichischen und Schweizer Rundfunk die Produktion des Senders "3sat". Später schließt sich auch die ARD an.
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