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GEZ-Gebühr für Computer bleibt bestehen

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass internetfähige Computer auch weiterhin der Gebührenpflicht unterliegen. Die Klagen wurden abgewiesen.

Der Streit um die GEZ-Gebühr bei internetfähigen Computern ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun höchstrichterlich entschieden, dass die Gebühr rechtens ist und erhoben werden darf. Die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten wurden abgewiesen. Computer sind demnach gebührenpflichtig – unabhängig von der konkreten Nutzung und möglichen Verwendungsabsicht. Das Gericht bestätigte vorangegangene Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Die 5,76 Euro pro Monat für internetfähige Computer müssen aber nur dann gezahlt werden, wenn kein Radio- oder Fernsehgerät in den betroffenen Haushalten steht. Sollte dies doch der Fall sein, muss nur der normale Satz von 17,98 Euro im Monat berappt werden. Ab 2013 dürfte dieses Problem allerdings ohnehin entfallen, denn dann wird die jetzige GEZ-Gebühr durch eine allgemeine Haushaltsabgabe ersetzt.

Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Peter Boudgoust zeigte sich über das Urteil sehr erfreut: "Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013."

Markus Schächter, Intendant des ZDF, erklärte: "Das Urteil ist eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind, sondern schon von der Rundfunkgebühr für ein herkömmliches Fernseh- oder Radiogerät mit erfasst werden." Außerdem hält der ZDF-Intendant es für wichtig, dass die "geplante Reform der Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird." Schächter weiter: "Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird."

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