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BR beantragt einstweilige Verfügung

Der Bayerische Rundfunk hat am Mittwoch, den 25. Februar 2004, im Streit mit der Kabel Deutschland GmbH eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I beantragt.

In dem Antrag wehrt sich der BR gegen eine Verlegung des Bayerischen Fernsehens im Kabelnetz München auf einen anderen Kanal als den bisherigen Kanal K 3. Der BR befürchtet, dass durch eine Verlegung, die im Großraum München circa 600.000 Haushalte betrifft, die Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer des Bayerischen Fernsehens beeinträchtigt werden und das BFS für viele seiner Kunden nicht mehr auffindbar sein wird.

Der BR möchte durch seinen Antrag auf einstweilige Verfügung alle Möglichkeiten ausschöpfen, seine Zuschauer vor Nachteilen beim Kabelempfang zu schützen.

Da die bisher zwischen dem BR und der KDG geführten Verhandlungen in dieser Sache kein zufriedenstellendes Ergebnis im Sinne der Zuschauer erbracht hatten, sah sich der BR als Anwalt seiner Kunden gezwungen, nunmehr auch alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Mehr zum Thema... Bayerische Rundfunk
Kurz-URL: qmde.de/4698
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