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RTL bringt «Nachbarschaftsstreit» zurück

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Trotz schwacher Quoten geht Franz Obst auch in diesem Sommer wieder auf Sendung. Eine komplette Staffel erhält auch Helena Fürst.

Die bisherigen zwei Staffeln der RTL-Doku «Nachbarschaftsstreit» überzeugten aus Quotensicht nicht. Die erste Runde mit Streitschlichter Kolb kam teilweise auf weniger als zwölf Prozent Marktanteil bei den Umworbenen. Im Sommer 2010 tauschte RTL dann den Schlichter aus, der inzwischen 54-jährige Franz Obst agiert seitdem. Die Folge: Die Quoten wurden besser, der Auftakt zu Staffel zwei erreichte mit 19,4 Prozent einen Bestwert – die Werte fielen aber im Laufe der zweiten Staffel wieder unter Senderschnitt.

Mit 17,7 Prozent verabschiedete sich «Nachbarschaftsstreit» 2010 schließlich versöhnlich, RTL bestellte eine dritte Staffel. Die acht neuen Episoden werden nun erneut am Mittwochabend zur besten Sendezeit laufen. Obst geht ab dem 25. Mai 2011 wieder on Air. Auch die neuen Streifälle in der Doku-Serie haben es wieder in sich: Vom heftigen Revierkampf und nervigen Zickenkrieg über manipulierte Mofa-Bremsen und platte Reifen - die Bandbreite ist groß. "Der Krieg am Gartenzaun" wird meist von den Emotionen geleitet, ist verzweifelt, gemein und hat oft skurrile Seiten. Denn zur Verteidigung der vermeintlichen Freiheit im eigenen Garten oder in den eigenen vier Wänden greifen Nachbarn zu allen möglichen Mitteln, teilt RTL am Montag mit.

Im Anschluss an «Nachbarschaftsstreit» läuft im Sommer «Helena Fürst – Anwältin der Armen», deren Sendung im April 2010 getestet und mit fast 4,4 Millionen Zuschauern für gut befunden wurde. RTL hat eine Staffel mit acht Ausgaben bestellt, die ebenfalls ab dem 25. Mai um 21.15 Uhr zu sehen sein wird.

Die ehemalige Sozialfahnderin Helena Fürst ist hier sozusagen eine echte „Insiderin“:. Die Hartz IV-Expertin weiß, was den Betroffenen zusteht und kämpft für Ihre Rechte. Sie leistet Hilfe zur Selbsthilfe, verlässlich und praxisnah. Helena Fürst: „Am häufigsten geht es um das blanke Überleben. Vielen betroffenen Hartz IV-Empfängern werden zu Unrecht die Leistungen, die sie zum Leben benötigen, nicht ausbezahlt. Das fängt bei Sanktionen an und endet in vielen Fällen mit der kompletten Streichung von Hartz IV“, so Fürst.

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