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Ex-Sportchef Emig muss dem hr Schadenersatz zahlen

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Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat eine Kündigungsschutz-Klage von Jürgen Emig abgelehnt. Er hat 2005 Gelder veruntreut.

Der ehemalige hr-Sportchef Jürgen Emig muss Schadenersatz in Höhe von 1,1 Millionen Euro an seinen früheren Arbeitgeber zahlen. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat eine Kündigungsschutz-Klage von Jürgen Emig gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen. Seine fristlose Kündigung, die er am 11. August 2005 hinnehmen musste, ist somit rechtskonform. Der Hessische Rundfunk hatte 1,7 Millionen Euro Schadensersatz gefordert.

Emig musste sich den Vorwurf gefallen lassen, in seiner Funktion als hr-Sportchef in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Dies soll ihm durch Geschäfte zwischen dem Hessischen Rundfunk und Sportveranstaltern und Werbetreibenden möglich gewesen sein. Im Jahr 2008 wurde er wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein Jahr später bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Emig bescheinigte man „dreistes Vorgehen“ und „ziemlich viel kriminelle Energie“.

Emig hatte zwar seine eigenen Fehler eingestanden, aber auch den hr mitverantwortlich gemacht. Nun wurde er dazu verurteilt, dem Hessischen Rundfunk das Geld zahlen zu müssen, die er dem Sender damals vorenthalten hat. Dazu könnten noch erhebliche Verzugszinsen kommen, wie heißt es. Das Gericht erkannte Aufwendungen für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Aufklärung der damaligen Vorgänge jedoch zum Teil an. Beide Seiten können noch Berufung einlegen.

„Damit ist ein weiteres Mal klar geworden, dass der hr Opfer war und nicht Täter. Emig hat durch sein Fehlverhalten dem hr und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt großen Schaden zugefügt. Wer gegenüber Veranstaltern und Sponsoren so tut, als gehe es ihm um den Programmauftrag, dabei aber Geld in die eigene Tasche steckt, der verkauft die Rundfunkfreiheit“, kommentierte hr-Intendant Helmut Reitze (Foto).

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