Die Mediengruppe RTL und ProSiebenSat.1 haben gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts eine Beschwerde eingelegt.
Die beiden privaten Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 haben am vergangenen Freitag eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt. Eine senderoffene Videoplattform, die ProSiebenSat.1 und RTL gemeinsam betreiben wollte, hatte das Bundeskartellamt untersagt (wir berichteten). Die bereits im Februar erfolgte Mitteilung der Behörde, haben die beiden TV-Konzerne nun zurückgewiesen. Nach dem US-Vorbild Hulu hatte man eine solche Plattform kostenlos und werbefinanziert betreiben wollen.
Auch sei man für andere Sender offen gewesen. Das Bundeskartellamt hatte gefordert, dass die Plattform nicht nur anderen Sendern, sondern auch Video-on-Demand-Angeboten offenstehen müsse. Außerdem sollten Drittanbieter ein Mitspracherecht bei Angebotsdauer und Qualität dieser Angebote besitzen. ProSiebenSat.1 und die Mediengruppe RTL hatten aber Qualitätsanforderungen gestellt, weshalb man sich hier nicht einig wurde.
Die Angelegenheit wird nun vor Gericht verhandelt werden müssen. Unmittelbar nach der Entscheidung des Bundeskartellamts hatten sowohl die Mediengruppe RTL als auch ProSiebenSat.1 angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Diesen Weg geht man nun konsequent weiter.
Das Bundeskartellamt wird den Einspruch an das Oberlandesgericht Düsseldorf weiterleiten. Spekulationen darüber, dass die beiden TV-Konzerne wegen der rechtlichen Fragen einen Drittanbieter suchen, um die Plattform zu realisieren, bezeichnete ein Sprecher der Mediengruppe RTL als falsch.