Vermischtes

Ex-Premiere-Manager im Visier der Staatsanwaltschaft

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Im Zuge der Ermittlungen Kapitalanlagebetrugs, Marktmanipulation und unrichtiger Darstellung wurden bei einer Razzia 20 Büros und Wohnungen auf den Kopf gestellt.

Drei ehemaligen Managern von Premiere steht Ärger ins Haus. Wegen Kapitalanlagebetrugs, Marktmanipulation und unrichtiger Darstellung ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sie. Grund dafür sind die alten, höheren Abo-Zahlen, die das Unternehmen sowie das abgelöste Management jedoch dementierten. Anfang Oktober 2008 hatte Premiere seine Abonnentenzahl drastisch um 940.000 nach unten korrigiert. Damals sprach man von einer „neuen Klassifizierung der Abonnenten“, die man eingeführt habe. Es kam zu diversen Klagen beispielsweise von Aktionären, doch Premiere, nun Sky, hat die Angelegenheiten ohne großen Schaden überstanden und lediglich mit institutionellen Anlegern Anfang des Jahres einen außergerichtlichen Vergleich über rund 14,5 Millionen Euro erzielt.

Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden am Mittwoch über 20 Wohnungen und Büro durchsucht, auch die Sky-Zentrale wurde unter die Lupe genommen. Unter anderem hat die Staatsanwaltschaft auch den ehemaligen Premiere-Chef Georg Kofler (Foto) im Visier. Der wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in einem offiziellen Statement jedoch weit von sich. Sie seien „haltlos“ betonte er. „Ich stelle unverändert fest: Premiere hat während meiner Amtszeit stets korrekt berichtet. Es gibt keine Bewertung eines deutschen Gerichts, die zu einem anderen Ergebnis kommt“, wird Kofler zitiert.

Und weiter: „Im Gegenteil: Das Landgericht München hatte in mehreren Verfahren klar festgestellt, dass den Klägern unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Schadensersatzanspruch zusteht. Das Gericht hatte dabei auch die Tatbestände geprüft, wegen derer die Staatsanwaltschaft ermittelt – und diese als unzutreffend bewertet“, so der Ex-Premiere-Chef Kofler Das Oberlandesgericht München habe im März 2011 zudem bestätigt, dass es „keinen Anlass gibt, den verwendeten Abonnentenbegriff als fehlerhaft zu bezeichnen“, stellte Kofler klar.

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