Vor genau 50 Jahren wurde im Staatsvertrag die Gründung eines zweiten bundesdeutschen Fernsehprogramms beschlossen: Die Idee des ZDF war geboren. Ihr voraus ging jedoch ein erbitterter Streit der Länder und des Bundes zur Rundfunkfreiheit.
Am 06. Juni 2011 wurde das ZDF 50 Jahre alt. Zwar startete das „Zweite Deutsche Fernsehen“ erst im April 1963 seinen Regelbetrieb, doch am Stichtag vor genau fünfzig Jahren wurde der Staatsvertrag über „eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen: Zweites Deutsches Fernsehen“ unterschrieben, der am 1. Januar folgenden Jahres in Kraft trat. Der Vertrag regelte die Aufschaltung dieses im Gegensatz zu den ARD-Sendern zentral organisierten zwölften Rundfunkprogramms; als Sitz des ZDF wurde Mainz auserkoren.
Vorausgegangen war dem neuen Staatsvertrag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 1961, das Rundfunkfreiheit erklärt hatte: Im Jahr 1961 plante der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) ein bundesweit verbreitetes zweites Fernsehprogramm, das hauptsächlich dem Bund und weniger den Ländern unterstellt sein sollte. Dazu gründete er die Deutschland-Fernsehen GmbH, die das Programm gestalten und sich aus privatwirtschaftlichen Mitteln, also letztlich von Werbung, finanzieren sollte.
Nicht ohne Grund sahen die Länder, denen bis heute die grundgesetzliche Kulturhoheit zugesprochen wird, im Alleingang Adenauers sowie dessen dubioser Einflussnahme auf das Fernsehgeschäft die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahr: Die SPD-geführten Bundesländer klagten vor dem Verfassungsgericht gegen das später so bezeichnete „Adenauer-Fernsehen“ und bekamen Recht. Gustav Heinemann, damaliger SPD-Bundestagsabgeordneter und später dritter Präsident der Republik, sagte damals: "Die Deutsche Fernseh GmbH, dieses komische Gebilde, ein totales Instrument in der Hand des Kanzlers, verehrte Damen und Herren, das ist in der Sicht des Karlsruher Gerichtsurteils ein Staatsfunk, schlimmer als wir ihn im Dritten Reich hatten!"
Kanzler Adenauer gab sich nach der Rechtsentscheidung geschlagen: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss den Gesetzen entsprechend beachtet werden. Das Kabinett hat infolgedessen beschlossen, ebenfalls einstimmig, sich an keinen weiteren Fernsehangelegenheiten mehr zu beteiligen." Obwohl bereits Programm eingekauft und Mitarbeiter eingestellt waren, nahm das von Adenauer gewollte Zweite nie seinen Betrieb auf – letztlich scheiterte man an zu viel Staat und gleichzeitig zu eindeutigen ökonomischen Interessen. Daher beschlossen die Ministerpräsidenten nach dem 1. Rundfunk-Urteil zwar ein öffentlich-rechtlich organisiertes, aber eher staatsfernes und wirtschaftlich gebührenfinanziertes Programm: Die Idee des ZDF war geboren.
Die Gründung dieses zweiten Programms wurde am 6. Juni 1961 mit dem Rundfunkstaatsvertrag in Tinte getaucht. Gegen Sendestart im Jahr 1963 erreichte das ZDF allerdings nicht einmal zwei Drittel der bundesdeutschen Fernseher. Doch die Reichweite wurde sukzessive ausgebaut; mit dem Start des Farbfernsehens 1967 empfingen schon über 80 Prozent den Sender. Von den damaligen 5 D-Mark Fernsehgebühren flossen etwas mehr als 20 Prozent an das Zweite – heute sind es mit knapp 24 Prozent nur wenig mehr.
Das ZDF ist als zentralistisches Organ der öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur ein wichtiges Korrektiv zu der föderalisiert organisierten ARD, sondern gleichzeitig eine allgemeine Bereicherung des dualen Fernsehsystems in Deutschland gegenüber den Privaten. Die jahrzehntelange Erfolgsgeschichte des Zweiten ist auch eines der besten Beispiele für die Festigung von Demokratie, Meinungsfreiheit und Programmqualität – der Staatsvertrag zur Gründung des ZDF aus dem Jahr 1961 zeigte die im Sinne des Volkes handelnde Politik, die einem weiteren unabhängigen Programm angesichts der immer stärker werdenden Relevanz des Fernsehens eine Chance gab und einem staatlich eingebundenen Fernsehprogramm, wie von Adenauer gewollt, eine klare Absage erteilte.
Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Absicherung gegenüber politischen Instrumentalisierungen, wie sie noch heute in anderen europäischen Ländern mit Fernsehsendern betrieben werden, wurde der ZDF-Verwaltungsrat gegründet, dessen Besetzung sich nach politischen Ländervertretern richtet. Leider hat in den vergangenen Jahren die Glaubwürdigkeit dieses Rates insbesondere durch die Entmachtung des ehemaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender gelitten – ein Anlass zur Diskussion darüber, inwiefern eine Reform dieses Gremiums im neuen Jahrtausend angebracht wäre.
50 Jahre nach der initiativen Gründung muss das ZDF gegen einen anhaltenden Zuschauerschwund ankämpfen: Mit 12,2 Prozent Marktanteil beim Gesamtpublikum holte man das schlechteste Ergebnis der vergangenen Jahre. Trotz des leichten Relevanzverlusts, der insbesondere bei den jüngeren Zuschauern zu erkennen ist, leistet das ZDF nicht nur durch das eigene Programm, sondern auch durch seine modernen Digitalsender wie ZDFneo einen wichtigen Beitrag zu qualitativ hochwertiger Unterhaltung und Information. Auch das umfangreiche Online-Angebot sowie die Ausstrahlung des ZDF in HD zeigen, dass der Sender sich nie vor technischen Entwicklungen verschlossen hat – und dies auch weiterhin nicht tut. Noch heute lebt im Programm die Grundidee des ZDF weiter, die einige Ministerpräsidenten vor 50 Jahren dazu bewogen hatte, dieses Programm zu gründen: ein Programm für unabhängige Berichterstattung und Presse- sowie Meinungsfreiheit. Die Gründung des ZDF ist somit bestes Beispiel für den Siegeszug der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland.