Einen Verstoß konnte die LMA aber nicht feststellen. Zahlreiche Gamer hatten sich online beschwert.
Nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag hat ein «Explosiv»-Bericht vom vergangenen Freitag, in dem Gamer extrem schlecht wegkamen, verstoßen. Das RTL-Magazin berichtete von der Gamescom, stellte die anwesenden Besucher aber als verschwitzte Menschen dar – „man sieht und riecht es auch“, lautete der Kommentar des Off-Sprechers (wir berichteten).
Online waren zahlreiche Gamer gegen den Betrag vorgegangen, sie brachten die Internetseite der zuständigen Landes-Medienanstalt sogar zum Erliegen. Erstaunlich schnell hat sich die Niedersächsische Landesmedienanstalt NLM mit dem Thema befasst. „Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung hat die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig“, heißt es in einer am Freitagnachmittag herausgegebenen Erklärung.
„Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden. Ich hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren kann, “ kommentiert der Direktor der NLM, Andreas Fischer.