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«Polizeiruf 110» nach 22 Uhr: Jugendschutzdebatte schafft 'Präzedenzfall'

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Wegen jugendschutzrechtlicher Bedenken hat man den neuen Film mit Matthias Brandt und Anna Maria Sturm auf den Freitagabend gelegt.

Relativ schnell hatte die ARD einen Ersatztermin für den «Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht, was sie tun» gefunden. Ende Juli 2011 hatte Das Erste bekannt gegeben, dass der Fernsehfilm der Krimi-Reihe aus Jugendschutzgründen verschoben werden soll. Ursprünglich sollte der «Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht, was sie tun» schon am 25. September 2011 zu sehen sein – zur besten Sendezeit um 20.15 Uhr im Ersten. Dann meldete sich die Jugendschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks, Dr. Sabine Mader, mit großen Bedenken: Eine Vielzahl der Bilder in dem Film könnten für Kinder problematisch sein, hieß es. Hintergrund: In dem Spielfilm wird der Zuschauer Zeuge eines Selbstmordattentats. Dadurch sei das „Risiko einer nachhaltigen Angststeuerung“ für unter 14-Jährige gegeben, so die BR-Jugendschutzbeauftragte. Entsprechend wurde die Ausstrahlung des «Polizeiruf 110»-Films zunächst auf Eis gelegt. BR-Fernsehdirektor Prof. Gerhard Fuchs hatte entschieden, die Folge aus Gründen des Jugendschutzes erst ab 22 Uhr zu senden. Folglich musste ein neuer Sendetermin für den «Polizeiruf 110» mit Matthias Brandt gefunden werden.

Viele Medienbeobachter rechneten nun damit, dass sich die Suche nach einem geeigneten neuen Sendeplatz hinziehen werde. Wochen, vielleicht auch Monate würde vergehen, ehe das deutsche Fernsehpublikum den «Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht, was sie tun» zu Gesicht bekommen würde. Doch die ARD belehrte sie eines Besseren: Der öffentlich-rechtliche Kanal zeigte, dass er auch für schnelle Lösungen zu haben ist und lässt den Krimi nicht lange im Archiv liegen. Einen neuen Sendetermin hatte man schnell gefunden und strahlt die «Polizeiruf 110»-Folge nun sogar früher als geplant aus: Denn der 90-Minüter wird nun am heutigen Freitagabend, 23. September, also zwei Tage eher als zuerst geplant, zu sehen sein. Um 22 Uhr erfolgt nun die Ausstrahlung. Auf dem Freitagabend-Sendeplatz um 21.45 Uhr werden in der Regel Wiederholungen des «Polizeiruf 110» oder auch des «Tatort» gezeigt. Somit bot sich der neue Sendeplatz quasi an. Durch die spätere Ausstrahlung um eine Viertelstunde kommt man auch den Jugendschutzbedenken nach. Eine passable Lösung also, die die ARD-Verantwortlichen für den «Polizeiruf 110» gefunden haben.

Einen weiteren Fall hatten die «Polizeiruf 110»-Ermittler mit der Folge „Cassandras Warnung“ bereits am 21. August 2011. Der Film wurde vom Regisseur von «Im Angesicht des Verbrechens», Dominik Graf, umgesetzt. Dieser war in der Primetime zu sehen. Die Krimi-Reihe «Polizeiruf 110» wurde übrigens erstmals 1971 in der ehemaligen DDR gezeigt. Es ist eines der wenige Formate, die im ostdeutschen Fernsehen großen Anklang gefunden hatten und nach der Wende auch für das gesamtdeutsche Fernsehen weiterentwickeln wurden. Die Folge «Polizeiruf 110: Denn sie wissen nicht, was sie tun», in der die neuen bayrischen Kommissare Hanns von Meuffels (Matthias Brandt) und Anna Burnhauser (Anna Maria Sturm) im Mittelpunkt stehen, bereitete wegen der Jugendschutz-Bedenken erstmals Probleme, die wie bereits beschrieben jedoch schnell gelöst wurden. Dabei entbrannte sogar eine öffentliche Jugendschutz-Debatte. In der Diskussion, zu der Regisseur Hans Steinbichler und BR-Fernsehdirektor Fuchs ihre Standpunkte verfassten, ging es um den Schutz von Kindern vor Gewaltdarstellungen. Nachzulesen war dies auf der Website des Bayerischen Rundfunks. Denn die Diskussion über die Schutzbedürftigkeit von Kindern vor Gewaltdarstellungen wurde vom BR ausdrücklich begrüßt.

BR-Fernsehdirektor Prof. Gerhard Fuchs, der die Entscheidung zur Verschiebung der «Polizeiruf 110»-Folge entschieden hatte, unterstützte diese kontroverse Auseinandersetzung sogar. Der Regisseur des im Mittelpunkt stehenden Polizeirufs, Hans Steinbichler, sagt, diese Entscheidung sei ein diskussionswürdiger „Präzedenzfall“. Die BR-Jugendschutzbeauftragte Sabine Mader hatte von einer Freigabe ab 12 Jahren in ihrer Stellungnahme Ende Juni abgeraten und die Debatte ausgelöst. „Der Anschlag des Selbstmordattentäters, die Tunnelszenen und die Szenen vor dem Tunnel sind für die jugendschutzrechtliche Bewertung die wesentlichen Szenen. Die Vielzahl der schrecklichen Bilder nach dem Selbstmordattentat im Tunnel und die durchgängig gehaltene Spannung, durch die Angst vor einem weiteren Attentat, sind für Kinder als problematisch anzusehen. Entspannende Momente finden kaum statt“, begründete sie ihre Bedenken, die «Polizeiruf 110»-Folge für Kinder ab 12 Jahren freizugeben. BR-Fernsehdirektor Fuchs plädierte für eine nachhaltige Diskussion. „Eine Entscheidung hat etwas Finales - sie steht am Ende des Abwägens von Vor- und Nachteilen mehrerer Optionen und sie gibt eine Richtung vor. Im konkreten Fall des «Polizeiruf 110 - Denn sie wissen nicht, was sie tun» ging es um das Abwägen zwischen der Wahrung der Freiheit der Kunst ohne Einschränkungen auf der einen Seite und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen durch die Beschränkung der Sendezeit für ein filmisches Kunstwerk auf der anderen Seite. Diese Entscheidung bedeutet aber mehr – sie steht am Beginn eines gesellschaftlichen Diskurses, dessen Ergebnis offen ist“, beschrieb Fuchs.

„Mit diesem Polizeiruf ist ohne jeden Zweifel ein beeindruckend dichtes und spannungsgeladenes Filmwerk gelungen, das darüber hinaus getragen wird von einer herausragenden darstellerischen Leistung von Matthias Brandt. Hans Steinbichler hat hier erneut sein feines Gespür und großes Können als Filmemacher gezeigt“, erklärt Fuchs weiter. „Anspruchsvolle Filme wie der «Polizeiruf 110» oder der «Tatort» dürfen - ja müssen sogar - bei ihrem Versuch, gesellschaftliche Strömungen und Empfindungen darzustellen, immer wieder Grenzen suchen, testen und überschreiten“, sagt er. „Als Fernsehdirektor stehe ich aber auch in der Verantwortung, das hohe Gut des Jugendschutzes zu gewährleisten. Mit meiner Entscheidung, diesen Film erst ab 22 Uhr zur Ausstrahlung freizugeben, ist eine wichtige Debatte angestoßen, deren Aktualität und Notwendigkeit vor dem Hintergrund der
verstörenden Anschläge in Norwegen noch deutlicher geworden ist. Was wollen wir unseren Kindern und Jugendlichen um 20.15 Uhr zeigen, was wollen wir ihnen zumuten?“, fragte Fuchs. „Sicher, die Darstellung von Gewalt und Leid, von menschlichen Abgründen, von Hoffnungs- und Ausweglosigkeit ist lange schon Alltag in der medialen Landschaft. Aber das sollte uns nicht daran hindern inne zu halten und über unsere Arbeit und deren Wirkung zu reflektieren“, begründete Fuchs seine Entscheidung.

Auch Regisseur Hans Steinbichler machte „eine Anmerkung zur Diskussion“: „Da dieser «Polizeiruf 110» vom vielfachen Töten unter ideologischen Bedingungen handelt, muss darüber geredet werden. Denn dieser Film hat von nun an, ob ich das will oder nicht, einen Kontext oder eine Verbindung zu den Vorgängen des 22. Juli 2011 in Oslo. Die Krux ist: Er versucht eine Realität abzubilden, die es noch gar nicht gibt und die es hoffentlich in unserem Land nie geben wird. Der Film erzählt von einem ideologisch-politisch motivierten Attentat eines islamistischen Einzeltäters auf unsere Bürgergesellschaft mit vielen Opfern und unabwägbaren Folgen“, erklärt der Regisseur.

„Das höchste Gut aber ist es, einen derartigen Film zur besten Sendezeit, an einem Sonntag um 20.15 Uhr, einem garantierten Millionen-Publikum zeigen zu dürfen. Denn genau hier erfüllt das Fernsehen für mein Empfinden seinen Kulturauftrag. Mutig ein Thema anzupacken, das die Gesellschaft bewegt und damit ins Gespräch zu kommen: mit den Zuschauern, mit der Politik und mit der Gesellschaft“, hätte er seinen Film gerne in der Primetime gesehen, zeigte aber auch Verständnis für die Verschiebung: „Dieses Gut hatte der Fernsehdirektor des Bayerischen Rundfunks Gerhard Fuchs gegen das Gut des Jugendschutzes abzuwägen. Er hat sich, was die Sendezeit betrifft, für das hohe Gut des Jugendschutzes entschieden - und gegen die sogenannte Freiheit der Kunst. Wissend, das es anderen Sendern egal wäre, wissend, dass das Internet die Jugendlichen von 'unten' mit zügelloser Gewalt immer und all zugänglich flutet und wissend, dass die Nachrichten jeden Tag unerträgliches Leid zeigen und berichten“, beschreibt Steinbichler. Er ergänzt: „Ich habe Gerhard Fuchs in einem Gespräch gesagt, dass ich seine Entscheidung respektiere. Ich habe ihm auch gesagt, dass ich die Teilbegründung der Jugendschutzbeauftragten, der Film gefährde durch die Sicht auf einen 'hilflosen Staat' die Entwicklung Jugendlicher, für gefährlich halte. Ich sagte ihm ebenso, ich hätte anders entschieden - und nicht nur meinetwegen.“

„Für mein Empfinden hat Gerhard Fuchs mit der Bewertung dieses «Polizeiruf 110» einen Präzedenzfall geschaffen, der eine sehr notwendige Diskussion um Sinn und Wirklichkeitsnähe des gesetzlichen Jugendschutzes in Gang bringen kann und muss“, argumentiert der Regisseur. „Ich denke, dass diese Diskussion den Zeitpunkt 20.15 in Deutschland verändern wird und vielleicht verändern muss“, so Steinbichler abschließend.

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