Einen Verstoß gegen journalistische Grundsätze meinen die Medienwächter festgestellt zu haben.
Der Fall erzürnte im Sommer die Gemüter. Ins Rollen gebracht wurde er von der "Bild", die eine kleine Kampagne gegen die sehr beliebte RTL-Moderatorin Vera int-Veen anzettelte. Darum ging es: Bei den Dreharbeiten zu ihrer neuen Sendung «Mietprellern auf der Spur» hat sich das Produktionsteam Zugang zur Wohnung einer schwerbehinderten Frau verschafft, obwohl deren 17-jähriger Sohn, der eine Schule für geistig Behinderte besucht, dies nicht wünschte.
In der RTL-Sendung war aber ein „Ja“ auf die Frage zu hören, ob Vera samt Kamera mitkommen dürfe. Dies war aber geschickt zusammengeschnitten worden; in Wahrheit wollte der Jugendliche dies nicht. Die zuständige Produktionsfirma trennte sich einige Tage später vom entsprechenden Schnittredakteur.
Nun hat auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) die Sendung öffentlich beanstandet. "Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze,“ heißt es in einer Mitteilung. RTL und die Produktionsfirma hatten sich bereits wenige Tage nach den Berichten in der "Bild" für das Vorgehen entschuldigt.