Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat sich nämlich dem Verbot des Bundeskartellamts angeschlossen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass ein solches Portal die beherrschende Stellung der beiden Fernsehgruppen im Bereich der Fernsehwerbung nur noch verstärkt hätte. Dies sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (EPD).
Das Kartellamt hatte bereits bei der Entscheidung im Jahr 2011 moniert, dass das Konzept es nicht vorgesehen hätte, die Plattform auch für andere Anbieter zu öffnen. Allem Anschein nach, konnten weder die RTL Gruppe noch ProSiebenSat.1 die Bedenken der Kartellwächter vor Gericht ausräumen.
Ein “deutsches Hulu” rückt damit in immer weitere Ferne. Gegen das Urteil des OLG wurde keine Revision zugelassen. Ein bisschen Hoffnung können sich die Fans von US-Serien & Co. allerdings noch machen. Die beiden Sendergruppen können innerhalb der nächsten vier Wochen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.