Sieg für N24: Der Berliner Nachrichtenkanal war gerichtlich gegen eine Entscheidung der Landesmedien-Anstalt Rheinland-Pfalz vorgegangen. Bei der Vergabe für die neuen Drittsendezeiten für den Privatsender Sat.1 hatte die LMK wieder den bisherigen Partnern dctp und News & Pictures vergeben.
Auch N24 wollte den lukrativen Deal haben, hatte aber das Gefühl, direkt von Beginn an ohne Chance gewesen zu sein. Drittsendezeiten werden vergeben, damit auch auf den Privaten Sendungen ohne Quotendruck von freien Produzenten (gerne übrigens zu überteuerten Preisen) ausgestrahlt werden können.
Der Sender N24 sieht sich durch das Urteil, das vom zuständigen Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gesprochen wurde, „vollumfänglich bestätigt.“ Eine schrifltiche Urteilsbegründung soll im Oktober vorliegen. Rechtskräftig ist es noch nicht, die LMK kann Einspruch einlegen. Dr. Torsten Rossmann, Vorsitzender der N24 Media-Geschäftsführung: "Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt und gehen davon aus, dass sich die zuständige Landesmedienanstalt jetzt unvoreingenommen mit unseren Formaten auseinandersetzt." Sat.1 hat nach der Vergabe übrigens die Landes-Medienanstalt gewechselt. Ob die Entscheidung der LMK damit noch Gültigkeit hat, wird noch diskutiert.