Seit mehreren Monaten herrscht ein erbitterter Zwist zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und dem Kabelanbieter Kabel Deutschland. ARD und ZDF weigern sich, ab dem kommenden Jahr weiter für die Einspeisung ins Netz von Kabel Deutschland zu zahlen und berufen sich dabei auf die gesetzlich festgehaltene Pflicht für Kabelanbieter, das öffentlich-rechtliche Angebot zu verbreiten. Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein wiederum zweifelt an, unentgeltlich sämtliche Lokalprogramme und Digitalsender von ARD und ZDF anbieten zu müssen und besteht auf weitere Zahlungen.
Gegenüber der Financial Times Deutschland äußerte von Hammerstein nun ein an die Öffentlich-Rechtlichen gerichtetes Ultimatum: „Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen Sender überprüfen. Wir sind von unserer Rechtsposition überzeugt, nämlich, dass unsere Einspeiseleistung angemessen vergütet werden muss.“ Bislang zahlten ARD und ZDF jährlich rund 27 Millionen Euro Einspeisungsgebühren an Kabel Deutschland.
Sofern der Kabelanbieter, der im Juli mit einer Klage gegen ARD und ZDF drohte, sich rechtlich nicht durchsetzt, sind ihm beim Vorhaben, öffentlich-rechtliche Anstalten zu blockieren, jedoch enge Grenzen gesetzt. Bundesweit sind im digitalen Netz alle 22 Programme von ARD und ZDF Pflicht, analog sind es mindestens sieben, die ausgestrahlt werden müssen. Gleichwohl besagt eine im Juli veröffentlichte, von Kabel Deutschland in Auftrag gegebene Untersuchung, dass die Sender dennoch verpflichtet wären, Einspeisungsgebühren zu zahlen (mehr dazu).