Der Streit zwischen ARD/ZDF und dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland geht weiter. Die öffentlich-rechtlichen Senderstationen hatten schon 2012 mitgeteilt, ab diesem Jahr nicht mehr für die Verbreitung ihrer Inhalte im Kabelnetz zahlen zu wollen. Die Vergütung sei einst dafür gedacht gewesen, die Betreiber bei dem Ausbau der Netze zu unterstützen – aus Sicht der Sender sei dieser nun aber vollzogen. Kabel Deutschland sieht das natürlich anders, drohte zwischenzeitlich sogar damit, die Kanäle überhaupt nicht mehr einzuspeisen. Das aber war natürlich nicht möglich.
Eine Überprüfung in Sachen weiterer Vorgehensweise ist nun abgeschlossen und bringt folgendes Ergebnis mit sich: Ab Dienstag, 8. Januar 2013, wird Kabel Deutschland „Anpassungen bei der digitalen Übertragung vornehmen“, wie es das Unternehmen nennt. Die Bandbreite aller öffentlich-rechtlichen Sender werde ab dann an den Plattformstandard angeglichen – also so übertragen wie die anderen Programme auch. Bisher hatten die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Bandbreite erhalten.
„Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen. Es entfallen lediglich Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen“, erläutert Dr. Manuel Cubero, Mitglied des Vorstands der Kabel Deutschland Holding AG. Mit der Reduzierung der Übertragungsqualität riskiert die KDG ihre Zuschauer noch weiter zu verärgern. Alle Dritten Programme werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Must Carry) weiterhin in einer Regionalvariante auch überregional digital verbreitet. So empfangen zum Beispiel die Kunden in Hamburg neben dem NDR Hamburg alle gewohnten Dritten Programme in digitaler Qualität. Allerdings wird Kabel Deutschland künftig nicht mehr alle regionalen Varianten eingespeist.
In Sachsen gibt es im Kabelnetz dann zum Beispiel nur noch MDR Sachen, nicht aber mehr MDR Sachsen-Anhalt. „Es ist unverständlich, dass ARD und ZDF für die Versorgung von knapp der Hälfte der Fernsehhaushalte keine Entgelte mehr entrichten wollen, obwohl sie für den Signaltransport an Satellit und DVB-T und für das IP-Streaming im Internet bezahlen. Wir bedauern diese Haltung, hoffen aber nach wie vor auf die Bereitschaft der Öffentlich-Rechtlichen, eine rasche Einigung mit uns zu erzielen“, so Cubero am Montag in einer Mitteilung.