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Verfälscht Germany’s Gold Wettbewerb?

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Das Bundeskartellamt äußert Bedenken gegen Video-Plattform mit ARD- und ZDF- Beteiligung.

Mit Germany‘s Gold sollte eine Streaming-Plattform ins Leben gerufen werden, die 60 Jahre deutsche Fernsehgeschichte zusammenfasst. Nationale und internationale Kinoerfolge, Dokumentationen, Serien, Shows sowie Kinderprogramm werden zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung stehen. Im April 2012 schlossen sich 17 Medien- und Produktionsfirmen als Gesellschafter der Germany's Gold GmbH zusammen, unter Ihnen auch Tochterfirmen von ARD und ZDF: Bavaria, Studio Hamburg und Ziegler Film.

Der Launch der Plattform war ursprünglich für 2012 geplant, wurde aber schon mehrfach verschoben, was besonders den Bedenken des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) zuzuschreiben ist. Da noch nicht alle rechtlichen Fragen geklärt waren „mutet es merkwürdig an“, wie VPRT-Präsident Jürgen Doetz begründet, „ wenn die Initiatoren von Germany's Gold mit ihrer Gesellschaftsgründung Fakten schaffen, bevor das Kartellamt abschließend entschieden hat".

Laut dem Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, liege das Problem in der Tatsache, dass ARD und ZDF als eigenständige Unternehmen im Markt für Video-on-Demand agieren und somit eine klare Trennung zwischen deren Angeboten innerhalb des Wettbewerbs notwendig sei. „Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand."

Hinzu kommt außerdem, dass die beiden Sender aus dem Topf der Rundfunkgebühren finanziert werden und somit die private Konkurrenz bezüglich der Produktionen klar benachteiligt ist. Besonders wenn diese nicht auf die öffentlich-rechtlichen Videos zugreifen könnte, wäre diese Exklusivität ein klarer Verstoß gegen den gleichen Wettbewerb. Die Frage, ob es jedoch legitim ist, aus gebührenfinanzierten Inhalten zusätzlich Gewinn zu machen, wird jedoch nicht als bedenklich angesehen.

Die Wettbewerbshüter melden nun, dass die Beteiligten Unternehmen ihr Geschäftsmodell aufgrund der geäußerten Bedenken anpassen werden. Damit geht Germany’s Gold nur noch als technische Plattform an den Start, auf eine gemeinschaftliche Vermarktung der Gesellschafter wird verzichtet.

Kurz-URL: qmde.de/62594
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