Der Widerspruch durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) sowie den Mainzer Medienunternehmer Josef Buchheit fand allerdings keinen gerichtlichen Rückhalt: Das Verwaltungsgericht Schleswig wies die gemeinsame Klage ab, was bei Sat.1 wenig überraschend auf positive Rückmeldung stößt. Sat.1-Sprecherin Diana Schardt lässt verlautbaren: „Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Schleswig unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“
Weiter heißt es von Senderseite: „Wir warten nun die Urteilsgründe ab, um alle weiteren Einschätzung für unsere nächsten Schritte vornehmen zu können.“ Auch der Direktor der MA HS, Thomas Fuchs, zeigt sich erfreut über das Urteil und ermahnt seine Kollegen „im Interesse der Gemeinschaft der Landesmedienanstalt“, von einer Revision oder einer Klage an anderer Stelle abzusehen.