
Sat.1 wurde dagegen nur einmal erwischt, handelte sich dafür aber noch zusätzlichen Ärger wegen eines vermeintlichen CD-Tipps ein. So wurde mit einem werblichen CD-Tipp und einer werblichen Videopremiere im Programm von Sat.1 für die neue CD von Alanis Morissette geworben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen.
Der Vorsitzende der ZAK, Dr. Jürgen Brautmeier, sagte mit Blick auf die Überschreitungen, die Beachtung der erlaubten Werbezeiten sei für Sender und das Publikum gleichermaßen wichtig. „Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig.“