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Ich begrüße die Entscheidung. Sie zeigt, dass in einem komplexen und anspruchsvollen Verfahren eine Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden konnte."
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LMK-Direktorin Renate Pepper
Um einer solchen Entscheidung zu entgehen, wechselte der Privatsender von großem Tumult begleitet von der LMK zu der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), in der Hoffnung, dass nach dem Wechsel Drittsendezeiten auch an die Bewerber N24 und Meta Productions vergeben werden. Dieser Entschluss von Sat.1 führte zu allerlei rechtlichen Unklarheiten, die allerdings beseitigt wurden. Die MA HSH ist daher seit dem 1. Juni offiziell für Sat.1 zuständig, weshalb es durchaus überraschend kommt, dass die LMK dennoch bis 2018 über die Drittsendezeiten von Sat.1 bestimmen kann.
Erklären lässt sich dies dadurch, dass die LMK noch im Frühjahr die Drittsendezeiten vergab, woraufhin jedoch Sat.1 und N24 sowie Meta Productions vor Gericht zogen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße stimmte der Klage zu, da die LMK beim Vergabeverfahren gegen mehrere Vorschriften verstoßen habe. Deshalb sollte ein erneutes Vergabeverfahren durchgeführt werden, bei dem die LMK einen objektiven Kriterienkatalog zu befolgen hatte.
Dass die erneute Entscheidung nicht von der vorherigen abweicht, erläutert die LMK wie folgt: „Die Auswahlentscheidung zugunsten der beiden Bewerber erfolgte anhand der gesetzlichen und staatsvertraglichen Vorgaben; danach waren die Angebote mittels eines Kriterienkataloges bewertet worden. Dabei haben sich News and Pictures und dctp gegen die anderen Bewerber durchgesetzt, weil sie die Vorgaben mit ihren Angeboten sowohl in der Einzelabwägung gegen die Mitbewerber wie auch in der Gesamtheit am besten erfüllen.“