US-Kunden des Kabelanbieters Time Warner Cable müssen derzeit um ihre Programmvielfalt bangen: Der Netzbetreiber liegt derzeit im Klinch mit dem Broadcaster CBS und drohte am Dienstagmorgen sogar damit, die US-weiten CBS-Sender, darunter den erfolgreichen Kabelsender Showtime, sowie die CBS-Lokalsender aus New York, Los Angeles und Dallas nicht weiter einzuspeisen. Eine von CBS gestellte, dringliche Bitte um Neuverhandlungen brachte Time Warner von diesem Vorhaben ab, jedoch steht weiterhin in den Sternen, ob sich die beiden Unternehmen langfristig einig werden.
Grund für den Zwist zwischen Time Warner und CBS sind die unglücklich verlaufenen Verhandlungen, die kürzlich über die Einspeisegebühren geführt wurden. CBS verlangte, dass Time Warner Cable künftig über zwei Dollar monatlich pro Kabelkunden mit Abonnement eines CBS-Senders an den Medienkonzern zahlt. Time Warner wiederum verlangte, dass man an den bisher üblichen Zahlungen zwischen 75 Cent und einem Dollar festhält. Der Kabelanbieter ist berüchtigt für seine rigorosen Verhandlungen und schmiss in den vergangenen fünf Jahren rund 50 Sender aus dem Netz. CBS erwiderte Time Warners Taktiken, indem man zum Beispiel auf der Showtime-Webpräsenz in einer Videobotschaft an die TV-Nutzer um Solidarität für den Kabelsender bat.
Die beiden Unternehmen setzten sich schließlich eine Deadline am Montagabend, 20 Uhr nach US Eastern Time, welche schließlich bis Mitternacht verlängert wurde. Bis dahin sollte eine Einigung stattfinden – anderweitig würde Time Warner seine Drohung wahrmachen. Nach Verstreichen dieser Zeit gab Time Warner Cable öffentlich bekannt, den CBS-Stationen in seinem Netz das Licht auszuknipsen, bloß um wenige Minuten später zurückzurudern. Man habe sich geeinigt, die Verhandlungen sehr wohl fortzuführen und auch weitere Streitpunkte, etwa das Gratiswebangebot auf CBS.com und die Kooperationen zwischen CBS und diverse Streamingplattformen, zu klären.
Update, 30. Juli, 14.10 Uhr: Wie US-Medien berichten, haben sich beide Parteien auf eine neue Deadline verständigt: 2. August 2013.