Vermischtes

Verfassungsgericht prüft ZDF-Staatsvertrag

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Knapp vier Jahre nach der zweifelhaften Entlassung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender kommt es nun doch noch zur Verhandlung der Klagen gegen den Staatsvertrag.

Selten offenbarte sich die Macht der Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einem solch gravierenden Ausmaß wie im Jahr 2009, als CDU-Vertreter im Verwaltungsrat unter der Führung des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gezielt die Vertragsverlängerung des damaligen ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender torpedierten - und damit Intendant Markus Schächter bloßstellten, welcher sich für eine Verlängerung der Zusammenarbeit mit Brender einsetzte. Die Christdemokraten hielten an ihrem Schritt fest, weshalb der für die politische Lobby unbequeme Journalist schließlich seinen Hut nehmen musste.

Trotz großer Bedenken und massiver öffentlicher Kritik dauerte es anschließend fast ein Jahr, bis sich die rheinland-pfälzische SPD unter Kurt Beck dazu entschloss, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Nachdem sich in der "Causa Brender" drei Jahre lang kaum etwas tat, hat das höchste deutsche Gericht nun endlich einen Termin für die mündliche Verhandlung bekannt gegeben: Am 5. November dieses Jahres wird über die inhaltlich identischen Anträge aus Rheinland-Pfalz und Hamburg verhandelt.

Hauptpunkt der Klage ist der aus Sicht der Antragssteller zu hohe Anteil an Staatsvertretern in Fernsehrat und Verwaltungsrat des öffentlich-rechtlichen Kanals. Bei Einbeziehung aller Parteivertreter und der kommunalen und funktionalen Selbstverwaltung komme man auf 35 von 77 Personen, die unmittelbar dem Staat zuzuordnen seien - ein stolzer Anteil von 45,5 Prozent. Ein derart großer Einfluss des Staates auf den Rundfunk ist nach Ansicht der Kläger verfassungswidrig, da somit die Staatsferne nicht mehr gegeben sei. Zudem stünden auch die weiteren Mitglieder des Rates unter einer erheblichen staatlichen Einflussnahme.

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