Runkfunkbeitrag
- 1953: 3,58 €
- 1970: 4,35 €
- 1974: 5,37 €
- 1979: 6,65 €
- 1983: 8,31 €
- 1988: 8,49 €
- 1990: 9,71 €
- 1992: 12,17 €
- 1997: 14,44 €
- 2001: 16,15 €
- 2005: 17,03 €
- 2009: 17,98 €
- 2015: 17,50 €
- 2021: 18,36 €
Demnach würde der Finanzüberschuss der öffentlich-rechtlichen Sender nicht genügen, um einen umfassenden Werbeverzicht zu stemmen – es sei denn, der monatliche Rundfunkbeitrag eines jeden deutschen Haushalts würde auf 1,25 Euro angehoben, wovon die ARD 0,84 Euro und das ZDF 0,41 Euro erhielte. Trotzdem empfiehlt die KEF eine klare Einschränkung der Werbeschienen und des Sponsorings auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen.
In den Worten der KEF liegt bei Rundfunkbeiträgen zwischen 0,11 und 0,80 Euro ein „teilweiser Entfall“ der Werbung nahe. Sollten ARD und ZDF ihre Werbezeiten kürzen, so würden auch die Werbepreise davon profitieren, mutmaßt die Kommission weitergehend. Denn durch das geringere Angebot würde sich der Wettbewerb auf positive Weise stärken. Dies gelte jedoch nur fürs Fernsehen – der Rundfunk dagegen könne aufgrund zu großer Einschränkungen als Werbemedium massiv an Relevanz verlieren.