Vermischtes

ProSiebenSat.1 legt Mindesthonorar für Drehbuchautoren fest

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Der Medienkonzern und der Verband Deutscher Drehbuchautoren haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln für Drehbuchautoren festgelegt.

Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt für ein verbindliches Miteinander im Bereich der deutschen Fiktion. Besonders gespannt sind wir auf die Ergebnisse des Exposé-Entwicklungstopfes.
Dr. Stefan Gärtner
Die Sendergruppe ProSiebenSat.1 hat sich gemeinsam mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (kurz: VDD) auf neue Vergütungsregeln festgelegt, die ab sofort für Autoren der fiktionalen Programme sämtlicher Sender des Konzerns sowie für Kino-Koproduktionen von ProsiebenSat.1 gelten. Die neuen Bestimmungen umfassen unter anderem ein Mindesthonorar, das gemäß Pressemitteilung eine deutliche Anhebung gegenüber der bisherigen Vergütung darstellt. Zudem werden Autorinnen und Autoren ab einer bestimmten Zuschauerreichweite am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt – diese direkte Beteiligung gilt auch für Internetklicks und Auslandsverkäufe der von ihnen erschaffenen Projekte.

Der Evaluierungszeitraum dieser Vereinbarung wurde von ProSiebenSat.1 und dem VDD bewusst kurz gehalten: Bereits im kommenden Jahr soll eine Überprüfung erfolgen sowie eine etwaige Anpassung der Bedingungen an die Lage der sich aktuell stark wandelnden Medienlandschaft.

Sebastian Andrae, Dr. Knut Boeser und Professor Peter Henning, Vorstände des VDD, kommentieren: „Die Vereinbarung legt besonderes Gewicht auf den Arbeitsalltag von Autoren. So haben wir gerechte Staffelungen des Honorars ebenso vereinbart wie die finanzielle Anerkennung der Leistungen von Serienschöpfern. Auch mit der Schaffung eines neuen Entwicklungstopfes in Höhe von 450.000 Euro wollen der VDD und ProSiebenSat.1 gemeinsam die Zukunft von fiktionalen Formaten auf hohem Niveau sichern.“

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