Wir schreiben das Jahr 2003: die EM. TV & Merchandising AG veräußert ihre Anteile an der Formel 1 an die Bayern LB. Der Deal sah vor, dass dem Unternehmen, das später zur Constantin Medien AG werden sollte, prozentuale Beteiligungen am Weiterverkauf zustehen, sollte ein Unternehmen der BayernLB die Rechte mit einem Preis über dem besicherten Kreditengagement abkaufen. Für eine noch recht niedrige Summe erwarb 2006 CVC die Beteiligungen für 814 Millionen Euro und damit für einen Preis, den Constantin weit unter dem Marktpreis ansah. Constantin witterte Bestechung und klagte gegen Bernie Ecclestone und Co. Zwar war auch im Verfahren die Rede von eventuellen Schmiergeldern, in der ersten Instanz wies das Gericht jedoch die Klage der Constantin Medien AG im Februar 2014 ab.
Im Zuge der Hauptversammlung von Constantin Medien verkündete der Vorstandsvorsitzende Bernhard Burgener, dass Constantin auf seinen Forderungen beharren wird: "Trotz der Klageabweisung in der ersten Instanz sind wir nach wie vor überzeugt, dass der Constantin Medien AG aus dem Verkauf der Anteile von der BayernLB an CVC Ansprüche zustehen. Wir werden deshalb unsere Ansprüche in jeder Hinsicht weiterverfolgen", führte Burgener aus. Ein Schaden von mindestens 171 Millionen Dollar sei für Constantin entstanden. Ein Berufungsantrag wird derzeit bereits vom Berufungsgericht in London bearbeitet.
Auch erfreuliche Nachrichten waren Thema bei der Hauptversammlung der Gesellschaft in München. Die Chancen stünden gut, dass Sport1 mit allen Plattformen eine Umsatzseigerung von etwa 15 Prozent erreichen könne, wofür vor allem die digitalen Plattformen verantwortlich seien. Der Free-TV-Sender erwarte ebenfalls ein Umsatzplus. Doch auch mit weiteren Kosten sieht sich Constantin Medien konfrontiert, nachdem die Aktionäre einem Vergleich zustimmten, der 37 Aktionärsklagen einen Schadensersatz von insgesamt 235.000 Euro einräumt. Die Klagen stammen vor allem aus den Jahren 2000 und 2001, als die frühere EM.TV & Merchandising AG heftige Kursrückgänge verzeichnete.