Nachdem Kabel Deutschland die Einspeisung des Senders ARD-Alpha in das analoge Kabelnetz eingestellt hat, erteilte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien dem Kabelnetzbetreiber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dies bedeutet, dass die Beendigung der Einspeisung ins Kabelnetz zulässig ist. In den Augen des Bayerischen Rundfunks ist dies jedoch rechtswidrig. Deshalb will der BR gegen die Entscheidung mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln vorgehen.
Aus Sicht des BR handelt es sich bei ARD-Alpha um einen Sender, der dank seines Programms, einen sogenannten Must-Carry-Status hat. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind die Kabelfirmen dazu verpflichtet, solche Programme sowohl digital als auch analog in alle bayerischen Kabelnetze einzuspeisen. Trotz der Umbenennung von BR-Alpha zu ARD-Alpha handele es sich bei dem Sender noch immer um ein Bildungsprogramm, welches allein durch den BR getragen und finanziert wird.
Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks, äußerte sich zu dem Vorgang: „Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt.“
Zum Prozessablauf ergänzte Hesse: „Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt.“
Weiter bemängelte der Bayerische Rundfunk die Entgeltforderung im deutschen Kabelnetz. So muss nur in Deutschland für die Einspeisung eines Programms ein Entgelt an den Betreiber eines Kabelnetzes entrichtet werden. Bereits seit zwei Jahren befinden sich Kabel Deutschland auf der einen und ARD und ZDF auf der anderen Seite in einem Rechtsstreit diesbezüglich. Bislang wurde letztgenannten stets Recht gegeben, allerdings steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs noch aus.