«Christopher Posch - Ich kämpfe für Ihr Recht» - Quotenhistorie
- 2011: 4,07 Mio / 19,4% (sonntags, 20.15 Uhr)
- 2012: 3,50 Mio. / 14,8% (mittwochs, 20.15 Uhr)
- 2013: 3,11 Mio. / 14,0% (mittwochs, 20.15 Uhr)
- 2014: 1,64 Mio. / 7,63% (mittwochs, 20.15 Uhr, nur 3 Ausgaben)
Reichweite ab 3 / Quote 14-49
Im Sommer 2015 erhielt Christopher Posch jedoch eine weitere Chance. Erstmals sendete RTL ab dem 13. Juli die neuen Ausgaben in der Montags-Primetime. Dort startete das Format in acht neuen Folgen jeweils ab 20.15 Uhr. Bereits zum Start blieb «Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht» hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt 2,14 Millionen Personen führten zu insgesamt 7,1 Prozent. Deutlich schwerer wiegten jedoch die schwachen Werte beim jungen Publikum. 1,10 Interessierte zwischen 14- und 49 Jahren bewirkten magere 10,5 Prozent. Der RTL-Senderschnitt liegt dort sonst bei 13,4 Prozent. Ein erster Schock für RTL, das dadurch deutlich hinter «The Big Bang Theory» auf ProSieben lag und nur knapp vor «The Mentalist» auf Sat.1. Außerordentlich stark zeigte sich diese Konkurrenz im gleichen Zeit-Slot jedoch nicht, was darauf hindeutet, dass das Fernsehpublikum wohl schlicht das Interesse an der Rechts-Doku zu verlieren scheint.
Im Rahmen der zweiten Ausgabe am 20. Juli bäumte sich die seit 2010 bestehende Sendung etwas auf. «Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht» baute seine Reichweite auf 2,32 Millionen Zuschauer aus. In der wichtigen Altersgruppe der 14- bis 49-Jährigen sorgten die 1,19 Millionen jungen Interessierten zumindest für 12,2 Prozent. Dieser Wert lag jedoch noch immer nicht im zufriedenstellenden Bereich. Entgegen der Hoffnungen von RTL endete dieser kurze Aufwärtstrend bereits in der Folgewoche wieder. Erneut schalteten insgesamt 2,14 Millionen Zuschauer ein, in denen auch 10,1 Prozent des jungen Publikums enthalten waren. So stürzte der titelgebende Jurist fast in die quotentechnische Einstelligkeit. Äußerst bedenkliche Zahlen also für RTL, allerdings stellten die 10,1 Prozent auch die niedrigste Quote innerhalb der acht neuen Folgen dar. Recht nahe kam die Montagabend-Sendung dem RTL-Senderschnitt erstmals am 3. August. Zwar stand mit 2,13 Millionen Interessierten nicht die höchste Reichweite zu Buche und auch in der klassischen Zielgruppe wurden bereits mehr als die an diesem Abend erreichten 1,12 Millionen Zuschauer verbucht, dennoch reichte diese Zahl für 13,3 Prozent bei den Umworbenen.
Auch auf diesen erfreulicheren Wert folgte jedoch wieder ein Dämpfer. Sieben Tage später stand mit 1,98 Millionen Personen die niedrigste Reichweite im Rahmen der neuen Episoden fest. Immerhin gelangte «Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht» durch 1,05 Millionen junge Zuschauer noch immer zu 11,2 Prozent der Werberelevanten. In der darauffolgenden Ausgabe war es schließlich so weit: Die Rechts-Doku überbot erstmals im Rahmen der acht neuen Folgen den Senderschnitt und generierte 13,7 Prozent bei den Jüngeren. Dies gelang am 17. August Dank 2,69 Millionen Fernsehenden und 1,44 Millionen, die der Altersgruppe zwischen 14 und 49 entstammten. Die beiden verbleibenden Ausgaben fielen jedoch wieder deutlich unter 13 Prozent. Zunächst erreichte «Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht» mit 2,59 Millionen Interessierten ab Drei das zweitgrößte Publikum seitdem die Sendung zurückkehrte. Dennoch genügte die Zuschauerzahl nur für 12,1 Prozent in der klassischen Zielgruppe. Am 31. August enthielten die insgesamt 2,20 Millionen Zuseher schließlich 12,3 Prozent der 14- bis 49-Jährigen.
Bei «Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht» stehen die Zeichen auf Abschied. Nachdem der TV-Anwalt bereits im Jahr 2014 Sorgenfalten bei den RTL-Verantwortlichen bewirkte, steigerte das Format seine Quoten nicht in dem Maß, in dem es sich RTL sicher gewünscht hat. Die acht neuen Folgen erreichten im Schnitt 2,28 Millionen Personen ab Drei und 1,16 Millionen im Alter zwischen 14 und 49. Insgesamt reichten diese Zahlen für durchschnittlich 8,0 Prozent Gesamtmarktanteil und maue 11,9 Prozent in Bezug auf die für die Werbewirtschaft wichtigen Zuschauer. Der Ausflug des Formats in die Montags-Primetime missglückte also. Nun ist fraglich, ob RTL im Zweifel für den Angeklagten entscheidet.