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Die Eckpunkte sind ein solides Fundament für die verlässliche Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Produzenten im Bereich der Kino-Gemeinschaftsproduktionen. Das ist gut für den deutschen Kinofilm und für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer.
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Prof. Dr. Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks.
Demnach stehen die Pay-VoD-Rechte künftig exklusiv dem Produzenten zu, wenn der jeweilige Sender zu weniger als 50 Prozent an den Produktionskosten beteiligt war. Zu weiteren Vereinbarungen heißt es in der offiziellen ARD-Pressemitteilung: "Weiter regeln die Eckpunkte unter anderem den Einsatz von Geolocation-Maßnahmen durch die Sender beim Streaming ihrer Programme, die Verwertung der Second-VoD- und der Pay-TV-Rechte sowie eine Verkürzung der Entscheidungsprozesse und der Vertragsabwicklung. Auch werden die Vertragsbedingungen für den Produzenten bei untergeordneter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalt verbessert."
Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen: "Wir freuen uns, dass die neuen Eckpunkten für Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen jetzt vereinbart sind. Sie bringen für die Produzenten verschiedene Verbesserungen gegenüber den Bestimmungen aus den Jahren 2002 und 2009, auch wenn wir uns mit anderen wichtigen Forderungen noch nicht durchsetzen konnten. Deshalb haben wir diese Eckpunkte nur als Übergangsregelung abgeschlossen, die nun insbesondere verbesserte Regelungen im Bereich der Zuordnung der kommerziellen VoD-Rechte beinhaltet. Im Zuge der Novelle des Filmförderungsgesetzes werden wir uns jedoch dafür einsetzen, bei geförderten Produktionen die Bedingungen für Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen sowie allgemein für die Lizensierung von TV-Rechten für die Filmhersteller weiter zu verbessern."