Alles halb so wild!
Vereinzelt suggerieren Boulevardmedien, die RTL-Filme dürften gar nicht auf den Namen "Winnetou" zurückgreifen. Dies war jedoch nicht Bestandteil der Klage oder des Urteils: Dem Verlag ging es im Rechtsstreit lediglich um die Verwendung (respektive Nicht-Verwendung) geschützter Romantitel. Der RTL-Apachenhäuptling darf also sehr wohl weiter Winnetou heißen.RTL und Rat Pack hatten demnach vor, ihre drei Filme «Winnetou und Old Shatterhand», «Winnetou und der Schatz im Silbersee» und «Winnetous Tod» zu betiteln. Wie der ‚Spiegel‘ das noch nicht rechtskräftige Gerichtsurteil zusammenfasst, bestünde aufgrund der großen Differenzen zwischen Buchvorlage und Film-Drehbuch eine Verwechslungsgefahr, würden so unterschiedliche Werke dieselben Titel verwenden. Daher müssen die in Kroatien gedrehten Fernsehfilme auf neue Titel zurückgreifen, die nicht vom Karl-May-Verlag genutzt werden.
Da sich die Filmemacher bei der Drehstartankündigung damit rühmten, eine zeitgemäße Neuinterpretation zu wagen, die vom Austausch kultureller Werte handelt, dürfte diese juristische Schlappe aber gar nicht einmal solch einen Tiefschlag darstellen: Eigenständige Filme letztlich mit eigenen Titeln zu versehen, könnte vielleicht auch vor Fan-Backlash schützen, denen die Neuverfilmungen nicht nostalgisch genug sind.