![](https://www.qmde.net/www.quotenmeter.de/pics/logo/recht/paragraph_200x150_pixelio__W200xh0.jpg)
Als Urteilsbegründung wurde unter anderem der mangelnde Bezug einiger Texte zu den Themen der ARD-Sendungen angegeben. Diesbezüglich sei die App mittlerweile angepasst worden, wie Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, festhält: „Das nun gefällte Urteil hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Tagesschau-App die zwischenzeitlich überarbeitet worden war. Der an einigen Stellen bemängelte, fehlende Bezug der Texte auf Sendungen der ARD ist inzwischen vorhanden.“
Darüber hinaus sei der Textanteil der App ursprünglich zu hoch gewesen, weshalb sie wettbewerbsverzerrend gewesen sei – die Textanteile seien eine eigene, tragende Säule gewesen, statt begleitende Angebote zu den im Zentrum stehenden Videos und Audiobeiträgen.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel