Der Rundfunkrat des BR hat am Donnerstag seine Zustimmung für wegweisende Personalentscheidungen getroffen: Wie schon in den vergangenen Tagen spekuliert wurde, wechselt Christian Nitsche (45), zur Zeit noch «Tagesthemen»-Chef und zweiter Chefredakteur von ARD-Aktuell Hamburg, zurück nach Bayern. Nitsche leitete bis 2014 die BR-Pressestelle und war damals schon in den Reformprozess der Rundfunkanstalt eingebunden. Nun übernimmt er ab 1. April den Posten des in den Ruhestand gehenden Chefredakteurs Sigmund Gottlieb. Nitsches Vertrag als Chefredakteur des BR läuft bis 31. März 2022. Als Chefredakteur und Programmbereichsleiter „Aktuelles“ wird Nitsche künftig die gesamte, alle Medien übergreifende aktuelle Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks leiten. Alle bisherigen Einheiten von Hörfunk, Fernsehen und Online mit diesem Schwerpunkt werden dann im Programmbereich „Aktuelles“ gebündelt. Dazu zählen unter anderem BR24, B5 aktuell, Rundschau und Landesberichte, die neu geschaffene Redaktion „Bayern aktuell“, die Landespolitik, das Hauptstadtstudio Berlin sowie mehrere ARD-Auslandsstudios.
Zudem bekommt Nitsche die Aufgabe, die regionalen Nachrichten weiter auszubauen. Damit zieht er sich nach zwei Jahren bei den «Tagesthemen» vom Format zurück. Dort kann er sich vor allem auf die Fahnen schreiben, eine ausführlichere und tiefer gehende Berichterstattung eingeführt zu haben. Unterstützung bekommt Nitsche fortan von der 56 Jahre alten Andrea Kister, die den Programmbereich "Politik und Wirtschaft" leiten wird.
Schon seit den 80ern arbeitet Kister für den BR, zuletzt vor allem für den Radiosender B5 Aktuell. Sie war maßgeblich beteiligt die zentrale Nachrichtenredaktion der Hörfunkprogramme umzusetzen und beim Infoprogramm zuletzt für Wetter, Verkehr und als stellvertretende Chefin der Programmredaktion für die Inhalte zuständig.
Mit sofortiger Wirkung wurde zudem Jörg Ammon für fünf Jahre als Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks gewählt. Die Wahl war mit Inkrafttreten des novellierten BR-Gesetzes am 1. Januar 2017 notwendig geworden, welches ein zusätzliches Mitglied vorsieht.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel