Da Weidel diese Formulierung als beleidigend empfand, hatte sie zunächst ein Unterlassungsbegehren an den NDR gerichtet, das vom öffentlich-rechtlichen Sender jedoch abgelehnt worden war. Das Hamburger Gericht sagt nun in seinem Beschluss, dass Weidel "die in Rede stehende Beziehung in ihrem Kontext hinzunehmen" habe. Sie müsse als öffentliche Repräsentantin einer Partei überspitzte Kritik hinnehmen, zumal der Grund für diese Form der satirischen Auseinandersetzung gerade ihre Äußerung zur politischen Korrektheit gewesen sei.
Die Kammer sei deswegen zu dem Schluss gelangt, dass die Politikerin durch die "klar erkennbare und der Satire gerade wesenseigene Übertreibung" nicht so schwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei, dass in diesem Fall das hohe Gut der Meinungsfreiheit zurücktreten müsse. Ähnlich hatte zuvor bereits der NDR argumentiert. Nach Informationen des Spiegel erwägt Weidel, Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel