Wirtschaft

ProSiebenSat.1 geht Joint Venture mit TF1 und Mediaset ein

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Das Joint Venture namens European Broadcaster Exchange soll die automatisierte und datenbasierte Aussteuerung des Ein- und Verkaufs von digitaler Werbung vorantreiben.

Nachdem wir im Januar auf Content-Seite in Studio71 investiert haben, freuen wir uns sehr die Vertiefung unserer Partnerschaft mit ProSiebenSat.1 und Mediaset ankündigen zu können. EBX wird es uns ermöglichen, internationalen Marken Premium-Videoinventar auf europäischer Basis mit sicherem Content anzubieten und gleichzeitig das Potential programmatischer Technologien auszuwerten. Daten und einheitliche Technologie werden unseren Kunden den Alltag erleichtern. Das ist der Beginn einer großartigen Allianz.
Olivier Abecassis, CDO der TF1 Group
Die drei Sendergruppen ProSiebenSat.1, TF1 Group und Mediaset gründen ein Joint Venture, das "den Bedarf an sicheren Umfeldern und qualitativ hochwertigen pan-europäischen Video-Kampagnen" bedienen soll. Das Unternehmen wird auf den Namen European Broadcaster Exchange (kurz: EBX) getauft und wird sich zunächst auf programmatische Video-Kampagnen fokussieren, also auf die automatisierte und datenbasierte Aussteuerung des Ein- und Verkaufs von digitaler Werbung.

Dessen ungeachtet soll das Joint Venture den Startpunkt einer tiefergehenden strategischen Zusammenarbeit markieren, mit dem die Sendergruppen die technologische Weiterentwicklung von Online-Werbung vorantreiben möchten. Der Sitz des Unternehmens liegt in London.

Christof Wahl, Digitalvorstand und COO ProSiebenSat.1 Group, kommentiert: "Viele international agierende Unternehmen haben einen hohen Bedarf an qualitativ hochwertigen und sicheren Werbeumfeldern im Video-Bereich. Unser Joint Venture bietet ihnen die Möglichkeit, pan-europäische Kampagnen im Umfeld von Premium-Videos in einem Wirtschaftsraum von über 250 Millionen Einwohnern automatisiert und einfach zu buchen. So erhalten wir den Zugang zu zusätzlichen Werbebudgets, die wir auf Länderebene bislang nicht adressieren konnten." Die Vereinbarung steht noch unter Vorbehalt der Zustimmung der europäischen Wettbewerbsbehörden.

Kurz-URL: qmde.de/93673
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