Wirtschaft3,9 Mio. Euro Geldbuße für ProSiebenSat.1

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Das Gutschein-Geschäft von Jochen Schweizer und maydays rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Mit der Zahlung der Unternehmensgeldbußen ist das Verfahren nun abgeschlossen.

Nachdem in 2023 die Veröffentlichung der Jahreszahlen für 2022 überraschend verschoben worden war, kann die ProSiebenSat.1 Media SE nun einen Haken an das Verfahren machen, in dem die Staatsanwaltschaft München I und das Amtsgericht München wegen Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) ermittelt hatte. Es ging um „regulatorische Fragestellungen“ im Zusammenhang mit den Tochter-Unternehmen Jochen Schweizer GmbH und mydays GmbH (Quotenmeter berichtete). Nun ist das Verfahren zu einem Abschluss gekommen, wie der Unterföhringer Konzern am Montag mitteilte.

Demnach muss ProSiebenSat.1 Unternehmensgeldbußen in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro zahlen, die in drei Teile unterteilt sind. Die ProSiebenSat.1 Media SE muss eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro bezahlen, die Jochen Schweizer GmbH eine Geldbuße in Höhe von 2,59 Millionen Euro und die mydays GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Mit Zahlung der Geldbußen ist das Verfahren für alle betroffenen Konzerngesellschaften abgeschlossen. Für die Zahlungen hatte das Unternehmen bereits vorgesorgt. Nach Einleitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens hatte ProSiebenSat.1 für die drohenden Belastungen zum 30. Juni 2024 bereits eine ausreichende Rückstellung im unteren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gebildet, ließ das Unternehmen wissen.

„Wir sind froh, das Ermittlungsverfahren zum ZAG abschließen und uns wieder auf das weitere Wachstum von Jochen Schweizer und mydays konzentrieren zu können“, erklärte Martin Mildner, Finanzvorstand der ProSiebenSat.1 Media SE. „Gleichzeitig haben wir die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit unserer Governance-Systeme eingehend analysiert und auf dieser Basis wesentliche Verbesserungen umgesetzt. Über mögliche Regressforderungen gegen Dritte werden wir zu gegebener Zeit informieren.“ Jochen Schweizer und mydays haben mittlerweile in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Geschäftsmodell angepasst, sodass den Kunden wieder das gesamte Angebot von Erlebnisgeschenken zur Verfügung steht.